Mit Ausnahme der passiven Mitglieder müssen alle Vereinsmitglieder laut Beschluss der Generalversammlung vom 09.07.2021 jährlich Arbeitsstunden ableisten oder eine Ausgleichszahlung tätigen.
Auf der Generalversammlung vom 01.03.2024 wurde der Beschluss angepasst. Die Stunden wurden von vorher 10 auf 15 bei Erwachsenen/Familien bzw. von 5 auf 8 bei Minderjährigen erhöht. Wer nach dem 30.06. eintritt muss nur die Hälfte der Stunden leisten. Hier die geänderte Fassung: